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   LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13   

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https://dejure.org/2016,45665
LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13 (https://dejure.org/2016,45665)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2016 - L 9 U 37/13 (https://dejure.org/2016,45665)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2016 - L 9 U 37/13 (https://dejure.org/2016,45665)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG vom 27. Juni 1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - L 11 VH 35/08

    Häftlingshilfegesetz - Beschädigtenversorgung - in der ehemaligen DDR erlittene

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Da das Gericht im Rahmen seiner Sachermittlungen von Amts wegen nach § 118 SGG in Verbindung mit § 404 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) jedoch auch Personen als Sachverständige beauftragen kann, die keine Ärzte sind und ein umfassendes Verwertungsverbot für Gutachten von Nichtärzten aus § 109 SGG nicht entnommen werden kann, bestehen keine Bedenken, das Gutachten zu verwerten (so in einem ähnlichen Fall auch LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2009 - L 11 VH 35/08).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Der Ursachenzusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59 [BSG 19.03.1986 - 9a RVi 2/84] ).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der Berufskrankheit gilt dabei, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Daher ist mit dem Vorhandensein der in der Berufskrankheitenbezeichnung genannten Listenstoffe am Arbeitsplatz - hier organischer Lösungsmittel und deren Gemische - auch vom Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen auszugehen, so lange nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand (s. hierzu BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R) kein Erfahrungssatz existiert, demzufolge erst ab Erreichen einer bestimmten Mindestdosis von einer Gefährdung ausgegangen werden kann (sog. sichere Dosis).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287 [BSG 02.02.1978 - 8 RU 66/77] ; 61, 127, 128).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287 [BSG 02.02.1978 - 8 RU 66/77] ; 61, 127, 128).
  • LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Wie nicht zuletzt aus den Merkblättern zur BK Nr. 1317 folgt, ist die Wirkungsweise organischer Lösungsmittel jedoch zum Teil noch nicht geklärt, es handelt sich demzufolge bei der BK Nr. 1317 um eine sog. stochastische Berufskrankheit, bei der der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand vornehmlich Dosis-Häufigkeitsbeziehungen, und nur vereinzelt Dosis-Wirkungsbeziehungen kennt (s. zur insoweit vergleichbaren BK Nr. 1303 Hess. LSG vom 3. November 2004 - L 3 U 1613/97; s. zur BK Nr. 1317 Hess. LSG vom 1. Dezember 2009 - L 3 U 255/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2012 - L 3 U 79/11

    Verletztenrente - Kniescheibenbruch - Instabilität

    Auszug aus LSG Hessen, 28.11.2016 - L 9 U 37/13
    Das weitere Verfahren der Klägerin auf Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur BKV war auch im weiteren Verfahren erfolglos (Widerspruchsbescheides vom 7. März 2007; Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 2011 - Az. S 8 U 63/07; Urteil des 3. Senats vom 2. September 2013 - L 3 U 79/11).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 11/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Drucker - Druckmaschinen -

    Dementsprechend dürfte mit dem Vorhandensein der in der BK genannten Listenstoffe am Arbeitsplatz, hier also von Lösungsmitteln und deren Gemische, vom Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen auszugehen sein (vgl Hessisches LSG Urteil vom 28.11.2016 - L 9 U 37/13 - juris RdNr 34 mwN; Römer in Hauck/Noftz, SGB, 01/19, SGB VII K 009 BKV Anl 2 BK Nr. 1317 RdNr 10) .

    Auch bei der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte kann im Einzelfall von einer Gefährdung auszugehen sein, die einer arbeitsmedizinischen Beurteilung bedarf (vgl Hessisches LSG Urteil vom 28.11.2016 - L 9 U 37/13 - juris RdNr 34; so auch Römer in Hauck/Noftz, SGB, 01/19, SGB VII K 009 BKV Anl 2 BK Nr. 1317 RdNr 10) .

  • LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 U 166/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Da das Gericht im Rahmen seiner Sachermittlungen von Amts wegen nach § 118 SGG in Verbindung mit § 404 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) jedoch auch Personen als Sachverständige beauftragen kann, die keine Ärzte sind und ein umfassendes Verwertungsverbot für Gutachten von Nichtärzten § 109 SGG nicht entnommen werden kann, bestehen keine Bedenken, das Gutachten zu verwerten (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2016 - L 9 U 37/13 ; LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2009 - L 11 VH 35/08).
  • LSG Hessen, 03.04.2020 - L 9 U 165/18
    § 9 SGB VII setzt indes voraus, dass das Ausmaß der Einwirkungen, denen der Versicherte ausgesetzt war, einen erheblich höheren Grad als die Exposition der übrigen Bevölkerung erreicht hat (zum Ganzen siehe auch Urteile des Senats vom 22. April 2013 - L 9 U 267/09 - und vom 28. November 2016 - L 9 U 37/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 14 U 220/14
    Zwar kann bei sogenannten stochastischen BKen - hierzu gehört auch die BK1317 -, für die keine Erkenntnisse über Dosis-Wirkungs-Beziehungen existieren, die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht ohne Weiteres allein mit dem Argument verneint werden, dass diese in Höhe, Menge oder Intensität nicht ausgereicht hätten, die Krankheit zu verursachen (vgl. hierzu Bieresborn in SGb 2016, Seite 310 ff., 318 sowie Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. November 2016 - L 9 U 37/13 -, Rn. 34, vgl. juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2018 - L 14/9 U 47/12
    Bei solchen BKen, wie auch der hier zu erörternden BK 1317, für die gesicherte Erkenntnisse über Dosis-Wirkungs-Beziehungen nicht existieren und für die es allenfalls Richtwerte gibt, bei denen mit dem Auftreten akuter Krankheitszeichen zu rechnen ist (vgl. gemäß dem genannten BK-Report 2/2007 a. a. O. z. B. 325-3.250 mg/m3 für das Auftreten narkotischer Wirkungen und 160-490 mg/m3 für Benommenheit und Kopfschmerz) und die deswegen auch als sogenannte stochastische BKen bezeichnet werden, können bei Nachweis der Einwirkung von schädlichen Stoffe unabhängig von der Dosis während der versicherten Tätigkeit die arbeitstechnischen Voraussetzungen nicht allein mit dem Argument verneint werden, dass diese in Höhe, Menge oder Intensität nicht ausgereicht hätten, die Krankheit zu verursachen (vgl. dazu Bieresborn in SGb 2016, S. 310 ff., 318 sowie Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. November 2016 - L 9 U 37/13 -, Rn. 34, vgl. juris).
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